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   BFH, 24.09.2003 - X B 5/03   

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BFH, 24.09.2003 - X B 5/03 (https://dejure.org/2003,9970)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2003 - X B 5/03 (https://dejure.org/2003,9970)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2003 - X B 5/03 (https://dejure.org/2003,9970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § ... 134 FGO; ; FGO § 62a; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 4; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 2; ; StBerG § 37a Abs. 2; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 37a Abs. 2; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; EG Art. 50; ; EG Art. 49; ; EG Art. 50 Abs. 3; ; EG Art. 43 ff.; ; EG Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 2 S. 2; StBerG § 3 Nr. 1, 4
    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei Vermögensverfall; Zurückweisung eines Belastingadviseurs und Belastingconsulenten als Prozessbevollmächtigter; keine unzulässige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH durch Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 (BFH/NV 2002, 1499) zurückgewiesen.

    b) Das vom Beschwerdeführer angestrengte Wiederaufnahmeverfahren gegen den Beschluss in BFH/NV 2002, 1499 (§ 134 FGO i.V.m. § 580 Nr. 5 der Zivilprozessordnung --ZPO--) ändert nichts an der Rechtskraft dieses Beschlusses und damit an der Bestandskraft des Widerrufbescheides.

    Solange das Wiederaufnahmeverfahren keinen Erfolg hat, bleibt es bei der Rechtskraft des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2002, 1499 und somit auch der Bestandskraft des Widerrufbescheides (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1967 VI K 1/67, BFHE 90, 454, BStBl II 1968, 119).

    c) Der gegen den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 eingelegten Verfassungsbeschwerde kommt als außerordentlichem Rechtsbehelf ebenfalls keine rechtskrafthemmende Wirkung zu (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Januar 1996 1 BvR 2116/94, BVerfGE 93, 381, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1736).

    Der VII. Senat des BFH hat in dem Beschluss in BFH/NV 2002, 1499 u.a. unter Bezugnahme auf die dort zitierte Rechtsprechung des EuGH ausgeführt, dass Fragen sog. Inländerdiskriminierung keine Angelegenheit des Gemeinschaftsrechts, sondern allein des nationalen Rechts sind.

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    In der Sache schließt sich der erkennende Senat den rechtlichen Ausführungen des VII. Senats des BFH im Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02 (BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422), der ebenfalls den Beschwerdeführer betrifft, an.

    Sofern der Beschwerdeführer außerdem möglicherweise in den Niederlanden und Belgien ein Büro unterhält, ist dies in diesem Zusammenhang schon deswegen unbeachtlich, weil sich daraus keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschwerdeführer statt in Deutschland in den Niederlanden oder Belgien niedergelassen sein könnte und in Deutschland nur vorübergehend i.S. des Art. 50 Abs. 3 EG geschäftsmäßig Dienstleistungen erbringt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Dem EG-Vertrag ist keine Vorschrift zu entnehmen, die insoweit eine Gleichbehandlung vorschreibt (vgl. dazu die Begründung im BFH-Beschluss in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Dienstleistungen i.S. des Art. 50 EG sind zeitlich beschränkte Leistungen, die ohne dauerhafte Niederlassung (nach Art. 50 Abs. 3 EG: "vorübergehend") in dem betreffenden Mitgliedstaat erbracht werden (vgl. Urteil des EuGH vom 4. Dezember 1986 Rs. 205/84, EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 21; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 80 AO 1977 Rz. 75 b).

    Der Dienstleister ist als Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in diesem Fall nicht durch die Dienstleistungsfreiheit, sondern nach den Regeln der Niederlassungsfreiheit geschützt und muss die Anforderungen an die Bestellung als Steuerberater im Mitgliedstaat seiner Niederlassung erfüllen (vgl. EuGH in EuGHE 1986, 3755, 3801 Rdnr. 22; Metzner, Anmerkung zu Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2000 6 U 97/98, Die Steuerberatung 2001, 177; Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 3 StBerG, B 61.2); Erleichterungen bestehen insoweit nur nach § 37a Abs. 2 StBerG.

  • BFH, 16.10.1984 - IX B 49/84

    Prozeßbevollmächtigter - Bevollmächtigter - Beistand - Verhinderung auf

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerde des Klägers gegen die Zurückweisung des Beschwerdeführers als sein Prozessbevollmächtigter durch das FG als unzulässig zu verwerfen ist, weil die vom Beschwerdeführer für den Kläger den Rechtsanwälten erteilte Untervollmacht zur Prozessführung vor dem BFH wegen Zurückweisung des Beschwerdeführers als Prozessbevollmächtigter gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 FGO durch das FG unwirksam ist (vgl. dazu im Einzelnen: BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1984 IX B 49/84, BFHE 142, 355, BStBl II 1985, 215) und die Beschwerde deshalb wegen Fehlens der nach § 62a FGO erforderlichen Vertretung vor dem BFH unstatthaft ist.
  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    c) Der gegen den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 eingelegten Verfassungsbeschwerde kommt als außerordentlichem Rechtsbehelf ebenfalls keine rechtskrafthemmende Wirkung zu (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Januar 1996 1 BvR 2116/94, BVerfGE 93, 381, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1736).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Das BVerfG hat in seinen Beschlüssen vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62 (BVerfGE 21, 173, 179) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BStBl II 1982, 281, 286) ausgeführt, dass die Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Allgemeininteresse geboten seien.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Das BVerfG hat in seinen Beschlüssen vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62 (BVerfGE 21, 173, 179) und vom 27. Januar 1982 1 BvR 807/80 (BStBl II 1982, 281, 286) ausgeführt, dass die Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Allgemeininteresse geboten seien.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Zudem ist die vom Beschwerdeführer erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02).
  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    Diese Auslegung ergibt sich aus der Bezugnahme in dieser Vorschrift auf Art. 50 EG und aus Art. 49 EG (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 16. Januar 1997 Rs. C-134/95, EuGHE 1997, I-195, 210 Rz. 19, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1994 - VII R 107/93

    Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.09.2003 - X B 5/03
    An dieser Einschätzung dürfte sich im Hinblick auf das zunehmend komplizierter gewordene deutsche Steuerrecht nichts geändert haben (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VII R 107/93, BFHE 175, 192, BStBl II 1994, 875).
  • BFH, 10.09.1999 - XI R 31/98

    Zulassungsfreie Revision; Zurückweisung eines Bevollmächtigten

  • OLG Frankfurt, 05.10.2000 - 6 U 97/98

    Irreführende Berufsbezeichnung "NL-Steuerberater in NL"

  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

  • FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06

    Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung

    Sie können zur Auslegung des § 3 Nr. 4 StBerG nicht herangezogen werden, weil diese Vorschrift nur die Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen regelt (vgl. BFH-Beschluss vom 24.9.2003 X B 5/03, BFH/NV 2004, 94; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.5.2005 I -23 U 135/04, Haufe-Index HI 1374906, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2004 - X K 12/03

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Der Senat hat mit Beschluss vom 24. September 2003 X B 5/03 die Beschwerde des Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) gegen seine Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter in dem Verfahren des Klägers und Beschwerdeführers (sonstiger Beteiligter) durch das Finanzgericht (FG) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2005 - 1 K 135/02

    Unterhaltszahlungen für zurückliegende Jahre als außergewöhnliche Belastung;

    Gegenstand von Einlagen kann auch die Übernahme von Steuerschulden durch den Gesellschafter sein (vgl. dazu Gosch in Kirchhof, EStG , 4. Aufl. § 17 Rz. 214; BFH/NV 2004, 94 ).
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